und vieles mehr ...
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Für Pflegegeldempfänger führen wir in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze durch.
Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad
1 2 & 3 4 & 5
nicht vorgeschrieben 2 x pro Jahr 4 x pro Jahr
Pflegeberatung
Es ist ein Gesetzlicher Anspruch und eine Verpflichtung bei einem Pflegegrad die Pflegeberatung durchzuführen. ( § 37,3 SGB XI )
Bei nicht regelmäßiger Beratung, kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Kontaktieren Sie uns, für weitere Informationen, Leistungen und Wünschen.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Termin .