Abrechnungs- möglichkeiten 

  • Krankenkasse 
  • Pflegekasse
  • Privat 
  • Sozialamt

Wir nehmen uns Zeit bei der Beratung um ein für Sie Individuelles Angebot zu erstellen.

Demenz - Erzähl Kaffeé

Die Erstattung der Kosten ist über die Pflegekassen möglich, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist.

Entlastungsleistungen können über einen vorhandenen  Pflegegrad über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Es besteht auch die Möglichkeit über Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mit den Kassen abzurechnen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles  Angebot.

Kontaktieren Sie uns, für weitere Informationen.

 Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Termin .